Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Software von stressfrei solutions

stressfrei GmbH, Stand: 8. August 2020

§ 1 Begrifflichkeiten

Im weiteren Text werden die genannten Begriffe wie folgt verstanden:

Account: Nutzer-Login für ein System.
Abonnenten: Kunden, die die Software bestellt haben.
Anbieter: stressfrei GmbH.
Auftragsblatt: Spezifikation der individuell vereinbarten Leistungen, weitere Vereinbarungen wie z. B. Art und Umfang des Supports sowie die dafür festgesetzten Preise werden im Auftragsblatt beschrieben.
Software: Bezeichnet sowohl die Verwaltungssoftware, als auch die Zeiterfassungs-App.
Nutzer: Eine individuelle Person, die Zugriff auf die Software hat.
Lieferanten: Beauftragte Unternehmen, die Dienstleistungen (wie bspw. das Hosting) für den Anbieter zur Verfügung stellen.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter hat eine webbasierte Software entwickelt, die er Kunden auf Abonnementbasis zur Verfügung stellt. Dem Kunden wird während der Vertragslaufzeit ermöglicht, die Software über eine Internetverbindung für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten innerhalb der Software zu verarbeiten und zu speichern. Die Software sowie die vom Abonnenten darin gespeicherte Daten sind auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeichert.

2.2 Für die Nutzung der Software gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen.

§ 3 Art und Umfang der Leistung

3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem derServer mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die notwendigen Ressourcen (wieRechenleistung und Speicherplatz) werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

3.2 Der Kunde hat das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht, die Nutzung der Software während der Laufzeit für sich, Angestellte, Vertreter und Auftragnehmer zu gestatten.

3.3 Das bereitgestellte System enthält die im Auftragsblatt beschriebenen Funktionen. Die Anzahl der für das System zur Verfügung gestellten Accounts, der freigeschalteten Funktionalitäten und Einschränkungen werden im Auftragsblatt näher aufgeführt.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, dass jeder Account ausschließlich von dem individuell autorisierten Nutzer verwendet wird. Demnach muss die Anzahl der gebuchten und bezahlten Accounts zwingend der Anzahl der aktiven Nutzer entsprechen. Die Nutzung eines Accounts von mehr als einem individuell autorisierten Nutzer ist nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit, einen Account vollständig auf einen anderen individuell autorisierten Nutzer zu übertragen. Dies bedeutet, dass der ursprünglich autorisierte Nutzer keinen Zugriff mehr auf die Software hat.

3.5 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit zusätzliche Accounts und Erweiterungen erwerben.

3.6 Dem Kunden wird zu Beginn eine kostenlose Testphase ermöglicht. Diese Testphase beträgt, wenn nicht anders vereinbart 4 Wochen.

3.7 Nach Ablauf dieser Testphase hat der Kunde kein Recht, auf das vom Anbieter bereitgestellte Testsystem zuzugreifen, sofern kein Vertragsabschluss erfolgt.

§ 4 Nutzungsrechte

4.1 Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern läuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein.

4.2 Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen.

§ 5 Verfügbarkeit

5.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Beispiele hierfür sind insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets, Überlastung des Systems, die vom Kunden durch Überschreiten der vereinbarten Kapazität verursacht wurde, sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software sowie technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistungen.

5.2 Die Verfügbarkeit der Software beträgt mindestens 98 % pro Monat, abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter zu melden.

§ 6 Rechte zur Datenverarbeitung und Datensicherung

6.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

6.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Dies gilt beispielsweise für die Erstellung von Backups. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

6.3 Der Anbieter führt die Datenverarbeitung als Auftragsdatenverarbeitung i. S. von § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Zustimmungen Dritter einzuholen, insbesondere im Hinblick auf die Sammlung, Verwendung, Verarbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung persönlicher Informationen und Daten. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität, die Berechtigung zur Nutzung und Angemessenheit der Daten des Auftraggebers liegt allein beim Kunden.

6.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter den Kunden im Rahmen von Marketingunterlagen und Präsentationen zwecks Vermarktung benennt sowie sein Logo nutzen darf.

§ 7 Support

7.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Systembeschreibung im Auftragsblatt nicht erfüllt.

7.2 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern. Dabei soll beschrieben werden, wann die Störung auftritt, wie diese reproduzierbar ist und, sofern möglich, auf welcher Seite sich die Störung befindet. Dies dient insbesondere einer effizienten Fehlerbeseitigung.

7.3 Die Vertragspartner können eine gesonderte Vereinbarung über die Bereitstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen. Im Allgemeinen wird die Art des Supports beim Vertragsabschluss festgelegt.

7.4 Die Meldung von Störungen, Funktionsausfällen, Beeinträchtigungen und anderen Meldepflichten in Bezug auf die Software erfolgt per Mail an ticket@solutions.stressfrei.de. Die Störungen werden im Anschluss an ein internes Ticketsystem des Anbieters verteilt und bearbeitet.

7.5 Störungsmeldungen werden während folgender Geschäftszeiten des Anbieters angenommen: Mo. – Fr., 10 Uhr bis 16 Uhr.

§ 8 Vergütung

8.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Auftragsblatt.

8.2 Die Vergütung ist monatlich im Voraus, spätestens am 03. Tag des Monats kostenfrei mittels Banküberweisung zu entrichten. Startet und endet der Vertrag innerhalb einer Abrechnungsperiode, ist die vereinbarte Vergütung nur anteilig zu leisten. Einmalig anfallende Vergütungen sind 5 Werktage nach Rechnungstellung fällig.

8.3 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung mit Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

8.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise innerhalb eines Vertragszeitraums zu erhöhen. Eine Erhöhung wird dem Kunden spätestens 6 Wochen im Voraus schriftlich angekündigt. Im Falle einer Preiserhöhung besteht für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Eintreten der Preiserhöhung. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als entsprechend geändert.

§ 9 Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Hardware oder Software bereitzustellen sowie für den Internetzugang und -zugriff zu sorgen, die für die vertragsmäßige Nutzung der Software notwendig oder wünschenswert sind.

9.2 Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die autorisierten Nutzer die Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrages und ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken nutzen sowie alle geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der gemäß diesem Vertrag vorgenommenen Handlungen einhalten. Der Kunde haftet für Vertragsverletzungen durch die von ihm autorisierten Nutzer.

9.4 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter bzw. Dritte, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.

9.5 Der Kunde bemüht sich nach besten Kräften, den unbefugten Zugriff auf die Services bzw. deren Nutzung zu verhindern und wird im Falle des unbefugten Zugriffs bzw. Nutzung den Anbieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

9.6 Der Kunde fügt keine unangemessenen Inhalte oder Viren, sonstige Informationen bzw. sonstiges Material ein, welche insgesamt oder teilweise eine Straftat darstellen oder in sonstiger Weise ungesetzlich sind, einschließlich der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter. Der Anbieter behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, derartige Inhalte, die der Anbieter nach eigenem billigen Ermessen als unangemessene Inhalte ansieht, mit entsprechender Mitteilung an den Kunden zu entfernen.

§ 10 Weitere Pflichten

10.1 Der Kunde wird nicht versuchen, die Software oder Teile davon in gleich welcher Form oder mit Hilfe irgendeines Mediums oder mit gleich welchen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren oder abgeleitete Werke davon anzufertigen.

10.2 Der Kunde wird nicht auf die Software zugreifen, um ein Produkt zu bauen oder eine Leistung anzubieten, die mit der Software konkurrieren.

10.3 Der Kunde wird die Software nicht in Unterlizenz vergeben, verkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten, verbreiten, zeigen, offenlegen oder in sonstiger Weise gewerblich nutzen oder sie Dritten, außer den autorisierten Nutzern, zur Verfügung stellen.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des §536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von §536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

11.2 Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Schäden, die sich aus dem Zugriff des Kunden auf die Software oder den Datentransfer über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internet ergeben. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der Software mit Einschränkungen, Verzögerungen oder sonstigen Problemen verbunden sein kann, die in der Natur der Nutzung derartiger Kommunikationseinrichtungen liegen.

11.3 Weder der Anbieter noch seine Lieferanten haften in irgendeiner Weise für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit von Kundendaten oder für auf Kundendaten gestützte Entscheidungen oder Handlungen des Kunden, eines autorisierten Nutzers oder sonstiger Dritter.

11.4 Funktionen können auch in anderer Weise gemäß den Angaben im Auftragsformular eingeschränkt werden, z. B. durch die Beschränkung der Speicherkapazität, der Bandbreite und/oder der Dateigröße für Anhänge, wie z. B. Fotos oder Dateien.

§ 12 Haftung und Schadensersatz

12.1 Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

12.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

12.4 Der Anbieter haftet nicht für Netzwerk-, Hardware- oder Softwarefehler in der Ausrüstung, für die der Anbieter nicht verantwortlich ist.

12.5 Der Anbieter haftet nicht für unbefugten Zugriff auf die Software einschließlich einer böswilligen Verletzung der Sicherheit.

12.6 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

12.7 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

§ 13 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

13.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt, speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde bleibt im Hinblick auf unternehmens- und personenbezogene Daten verantwortlich und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software erlaubt ist.

13.2 Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

13.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch vom Personal des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

13.4 Der Anbieter befolgt die Schutzverfahren für Kundendaten und Daten autorisierter Nutzer, die in der jeweils vom Anbieter in der nach seinem Ermessen geänderten Fassung der Notfallwiederherstellungsrichtlinie festgelegt sind, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der Kundendaten besteht der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden darin, dass der Anbieter wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zur Wiederherstellung der verloren gegangenen oder beschädigten Kundendaten aus dem letzten Backup dieser Kundendaten unternimmt, die vom Anbieter gepflegt wurden. Der Anbieter haftet nicht für die von Dritten verursachten Verluste, Vernichtung, Änderung oder Offenlegung von Kundendaten, soweit diese nicht ausschließlich auf der Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Anbieter beruhen.

13.5 Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, Kundendaten (einschließlich Informationen über Dritte) zu redigieren, zu moderieren oder zu modifizieren. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, beliebige Kundendaten (oder Informationen über Dritte) zu entfernen, von denen der Anbieter in angemessener Erwägung glaubt, dass sie gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder die Rechte Dritter oder diesen Vertrag verletzen, und/oder als unangemessene Inhalte angesehen werden. Der Anbieter setzt den Kunden über das Entfernen von Kundendaten (oder Informationen über Dritte) gemäß dieser Bestimmung in Kenntnis.

13.6 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 14 Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

14.1 Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald beide Parteien den Vertrag und das Auftragsblatt unterschrieben haben.

14.2 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Angaben im Auftragsblatt.

14.3 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

14.4 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.

14.5 Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

§ 15 Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund des Gesetzes, einer Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

15.2 Die Verpflichtung der Vertraulichkeit überdauert das Ende der Vereinbarung.

§ 16 Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

§ 17 Sonstiges

17.1 Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

17.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an der Software, den Services und den vom Anbieter bereitgestellte Daten innehat. Mit Ausnahme ausdrücklich anders lautender Regelungen aus diesem Vertrag verleiht dieser Vertrag dem Kunden keinerlei Ansprüche auf Patente, Urheberrechte, Datenbasisrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsnamen, (eingetragene oder nicht eingetragene) Warenzeichen oder sonstige Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Software, die Wartungs-Releases, die Services oder die Anbieter-Daten.

17.3 Den Anbieter trifft keine Haftung gegenüber dem Kunden aus diesem Vertrag, wenn er an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird oder diese verspätet erfüllt oder wenn er an der Geschäftsausübung gehindert wird aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegen, insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten (gleich ob dies die Belegschaft des Anbieters oder Dritter betrifft), Ausfall von Versorgungsleistungen oder von Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzwerken, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, mutwillige Sachbeschädigung, Feuer, Überschwemmung oder Sturm. Der Anbieter setzt den Kunden über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis.

17.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17.5 Sollten einzelne Bestimmungen oder Regeln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder, sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.